Wir stehen dafür, Radfahren für alle so einfach wie möglich zu machen!
Wie geht das?
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur für Dienstwagen galt, nun auch für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden. Neuerdings gilt bei Dienst-Fahrrädern sogar die 0,25 % Regelung.
Das bedeutet:
Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes und Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Die vom Unternehmen geleasten Fahrräder/E-Bikes werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter zahlen die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 30-40% der Anschaffungskosten betragen. Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/E-Bikes erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann.
Leasing Vorteile Unternehmer/Arbeitgeber:
Leasing Vorteile Mitarbeiter/Arbeitnehmer:
Leasing Vorteile Selbständiger/Freiberufler:
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